Wie im Newsletter der Bibliomed GmbH vom 11. Oktober 2011 gelesen, hier folgende Meldung:
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat heute eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO vorgestellt, durch die sie Vorwürfe der Krankenkassen entkräftet sieht, die Kliniken würden vielfach falsche Abrechnungen einreichen. Diese Kritik könne nun „endgültig als substanzlos und widerlegt bezeichnet werden“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum in Berlin.
Das Gutachten zeige, dass der überwiegende Teil der Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sich nicht auf die sachlich-fachliche Abrechnungsprüfung, sondern auf die nachträgliche Infragestellung der von den Kliniken in der akuten Phase der Patientenversorgung erbrachten medizinischen Leistungen beziehe. Zudem komme BDO zu dem Ergebnis, dass die Kassen die Krankenhäuser zu einer vorschnellen Patientenentlassung zwingen wollten, was „blutigen“ Entlassungen gleichkäme.
Insgesamt verursachten die Prüfungen durch die Krankenkassen den Kliniken jährlich Kosten in Höhe von 700 Millionen Euro. Um zum Teil jahrelange Gerichtsverfahren zu vermeiden, gäben die Kliniken häufig nach. Schließlich binde die Prüfungsbürokratie Personal, das zur Patientenversorgung besser eingesetzt wäre. „Wir appellieren an den Gesetzgeber sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgesehenen Einzelfallprüfungen nicht als Institut zur Beschneidung von medizinisch notwendigen Leistungen missbraucht werden“, sagte Baum. Die DKG habe einen eigenen Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Abrechnungsprüfung vorgelegt, indem sie unter anderem vorschlage, das Verfahren nach dem vom Bundessozialgericht in 2010 entwickelten „Grundsatz der Waffengleichheit“ fair auszugestalten. Dazu gehörten insbesondere auch klare zeitliche Vorgaben für Durchführung und Abschluss der Prüfungen und der persönliche Dialog zwischen Prüfern und Krankenhausärzten.
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