Kassenvorständen drohen künftig Bußgelder
Dienstag, 24. Mai 2011Wie im Newsletter der Bibliomed GmbH vom 24. Mai 2011 gelesen, hier folgende Meldung:
Krankenkassen drohen künftig spürbare Geldstrafen, wenn sie Versicherten von Pleitekassen den Beitritt verweigern. „Wir wollen, dass die freie Kassenwahl der Versicherten weiterhin gewährleistet ist und dass Versicherte nicht zu Bittstellern verkommen”, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am Montag in Berlin. Er kündigte unter anderem Bußgelder für die Vorstände der betroffenen Kassen an.
Über die Höhe der Geldstrafen müsse noch beraten werden, sie sollten aber spürbar sein, berichtet die „Süddeutsche Zeitung”. In besonders schweren Fällen solle die Versicherungsaufsicht das Recht erhalten, Amtsenthebungsverfahren gegen Vorstände einzuleiten, schreibt das „Handelsblatt”. Den Versicherten selbst solle für den Fall, dass ihre Krankenkasse insolvent geht, unbürokratisch geholfen werden. So sollen sie künftig ein Formular für den Kassenwechsel erhalten, in dem lediglich die Wunschkasse angekreuzt werden muss. Um den Wechsel selbst hat sich die bisherige Kasse zu kümmern. Wie ein mögliches Fehlverhalten nachgewiesen werden soll, ist allerdings noch unklar.
Die Änderungen sollen mit dem Versorgungsgesetzt beschlossen werden, dass nach bisherigen Planungen zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft tritt. In den vergangenen Tagen hatten Krankenkassen versucht, vor allem alte und kranke Mitglieder der City BKK abzuwimmeln. Gesetzlich sind sie aber zur Aufnahme verpflichtet. Bislang fehlten jedoch wirksame Sanktionen, um dieser Anspruch durchzusetzen.
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