Archiv für 31. August 2010

P.E.G. aktuell - Gericht erklärt Pflegenoten für rechtswidrig und irreführend

Dienstag, 31. August 2010

Wie im Newsletter der Bibliomed medizinische Verlagsgesellschaft mbH vom 31. August 2010 gelesen, hier folgende Meldung:

Das Sozialgericht Münster hat der Unterlassungsklage eines Pflegeheims gegen die Veröffentlichung seiner Pflegenoten statt gegeben. In ihrer Urteilsbegründung bezeichnen die Richter nicht nur die Bewertungskriterien als ungeeignet, sondern werten auch den grundsätzlichen Prozess der Benotung und anschließenden Veröffentlichung durch die Vertragspartner der Transparenzvereinbarungen als rechtswidrig.
Nach Auffassung der Richter genügt es nicht, dass die Kriterien der Veröffentlichung einschließlich der Bewertungssystematik von den Vertragspartnern der Transparenzvereinbarungen (PTVS), also dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen, den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen träger der Sozialhilfe und der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bunde der Krankenkassen, vereinbart wurden. „Zumindest die grundlegende Entscheidung, ob die Veröffentlichung von Qualitätsberichten durch ein Schulnotensystem erfolgen soll” hätte laut Urteilsbegründung vom Gesetzgeber selbst getroffen werden müssen. Hinzu komme, dass erhebliche Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der gesetzlichen Bestimmung auch deshalb bestünden, weil Verfahrensregelungen nicht einmal in den Grundzügen vom Gesetzgeber geregelt würden, sondern vollständig fehlten. Zudem entsprächen die auf Grundlage der Transparenzvereinbarungen erstellten Transparenzberichte nicht den gesetzlichen Anforderungen und seien „nicht geeignet”, die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität zu beurteilen. „Die Systematik der Bewertung ist verfehlt, die Ermittlung der Pflegenoten für den Leser nicht nachvollziehbar. Die Transparenzberichte täuschen die Verbraucher”, lautet die vernichtende Kritik der Richter, die sich unter anderem auch auf ein Gutachten zur wissenschaftlichen Evaluation der Pflegenoten stützt. Danach kämen die Gutachterinnen selbst zu dem Fazit, dass sich „aussagen, ob das Verfahren tatsächlich Pflegequalität misst” nicht möglich seien.

Hintergrund der Klage ist eine im Oktober 2009 erfolgte Prüfung durch den MDK. Das betroffene Pflegeheim hatte im Mai dieses Jahres Klage gegen die Veröffentlichung der Ergebnisse eingereicht, nachdem es als Gesamtergebnis die Note „ausreichend” erhalten hatte. Im Einzelnen waren unter anderem die Qualitätsbereiche „Pflege und medizinische Versorgung” und „Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung” ebenfalls mit „ausreichend”, der „Umgang mit demenzkranken Bewohnern” mit „mangelhaft” und der Bereich „Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene” mit „gut” bewertet worden. Die nicht in das Gesamtergebnis einfließende Bewertung durch die Bewohner war mit „sehr gut” ausgefallen.

Die detaillierte Urteilsbegründung des Sozialgerichts Münster kann im Internet eingesehen werden.

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P.E.G. aktuell - Jeder dritte Deutsche klagt über sinkende Versorgungsqualität

Dienstag, 31. August 2010

Wie im Newsletter der Bibliomed medizinische Verlagsgesellschaft mbH vom 30. August 2010 gelesen, hier folgende Meldung:

Jeder dritte Bundesbürger glaubt, dass die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland gesunken ist. Gleichzeitig sind aber 87 Prozent mit der Versorgung in ihrer Region sehr zufrieden. Das meldet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf eine ihr vorliegende Umfrage im Auftrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young. Laut der vom Institut Valid Research durchgeführten repräsentativen Befragung von 1.500 Bundesbürgern halten 92 Prozent die Versorgung beim Allgemeinarzt für gut oder eher gut, 90 Prozent die Versorgung durch den Facharzt und 87 Prozent die Versorgung im Krankenhaus. „Der Praktische Arzt stellt einen Gegenpol dar zu einer anonymen Hochleistungsmedizin, wie sie aus Sicht der Patienten zunehmend in den Krankenhäusern praktiziert wird”, kommentierte ein Sprecher von Ernst & Young die Ergebnisse.
In der regionalen Aufschlüsselung beurteilten 52 Prozent der Saarländer, 50 Prozent der Bremer und 46 Prozent der Menschen in Sachsen-Anhalt und Hamburg die Qualität der Versorgung als nachlassend. Im Mittelfeld schlossen sich 37 Prozent der Bürger Baden-Württembergs, 36 Prozent der Berliner, 35 Prozent der Niedersachsen und Sachsen, 34 Prozent der Thüringer sowie 32 Prozent der Hessen und Nordrhein-Westfalen an. Weniger stark an eine Verschlechterung glaubten die Menschen in Bayern (28 Prozent), Brandenburg (27 Prozent) und Schleswig-Holstein (26 Prozent). In Mecklenburg-Vorpommern sahen gar nur 21 Prozent ein Absinken der Versorgungsqualität.

Bundesweit gaben laut der Meldung nur 16 Prozent an, eine Verbesserung der Versorgungsqualität beobachtet zu haben. Dies bedeute allerdings eine Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert.

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