Bundestag beschließt Milliardenpaket für Krankenhäuser

Wie im Newsletter von krankenkassen-direkt vom 7. Januar 2009 veröffentlicht, hier folgende Pressemeldung:

Bundestag beschließt Milliardenpaket für Krankenhäuser

Rund 3,5 Milliarden Euro mehr erhalten die Krankenhäuser ab kommenden Jahr aus den Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenversicherung. Laut Spitzenverband der Krankenkassen wird dies zu einer Unterdeckung des Gesundheitsfonds führen.

Die mehr als 2.000 Krankenhäuser in Deutschland erhalten ab Januar zusätzliche Geldmittel aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Unter anderem für den Ausgleich von Tariflohnsteigerung und zusätzlichen Pflegekräften sollen sie im kommenden Jahr 3,5 Milliarden Euro mehr erhalten. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag am Abend des 18.12.2008 verabschiedet. FDP und Grüne stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.

Kassen: Paket kostet über 4,1 Milliarden Euro

Der GKV-Spitzenverband rechnet mit einer Mehrbelastung von “von mindestens 4,1 Milliarden Euro”. Im Gesundheitsfonds seien aber nur 3,5 Milliarden Euro veranschlagt. “Diese Finanzierungslücke sehen wir mit großer Sorge. Wie die fehlenden Millionen ausgeglichen werden sollen, weiß noch niemand”, kritisierte Vorstands-Vize Johann-Magnus von Stackelberg. Der Beschluss zementiere zudem alte Strukturen. Der Verband hatte im Vorfeld das Recht für die Kassen eingefordert, Verträge mit bestimmten Krankenhäusern für bestimmte Eingriffe und Operationen zu schließen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft dagegen hält die Finanzspritze für “unterdosiert”: Damit werde die chronische Unterfinanzierung der Kliniken nicht beendet.

Bundesländer kommen Finanzierung nicht nach

Die Krankenkassen sind nicht die einzige Einnahmequelle der Kliniken. Seit 1972 sind die Länder als zweite Säule der Krankenhausfinanzierung in der Pflicht, die Investitionen in Großgeräte, wie moderne Röntgengeräte, die Gebäudesubstanz usw. zu finanzieren. Kamen sie anfangs dieser Verpflichtung nach, sei dies nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes heute kaum noch der Fall. Die Investitionsquote (der Anteil an öffentlichen Fördermitteln an den Krankenhausausgaben von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, GKV und PKV) sank demnach von ca. 25 Prozent auf ca. 5 Prozent. Während die Länder 1993 insgesamt noch 3,9 Milliarden Euro für Krankenhausinvestitionen ausgaben, waren es 2006 nur noch 2,7 Milliarden Euro. Den Ländern wurde 1972 im Gegenzug zur finanziellen Beteiligung das Recht zur Krankenhausplanung zugestanden.

Gesetz leitet Neuordnung der Länderbeteiligung ein

Mit dem Gesetz wird auch die Struktur der Krankenhausfinanzierung geändert. Langfristig sollen so genannte Investitionspauschalen eingeführt werden. Damit wird ein Beitrag festgelegt, den die Länder mit jeder abgerechneten Klinikbehandlung an ihre jeweiligen Krankenhäuser zahlen sollen. Dieser ist für Investitionen vorgesehen.

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